– Schnuppertageformular (doc) – Schnuppertageformular (pdf)
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MERKBLATT |
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• Grundsätzlich darf der Schüler einfache und un gefährliche Tätigkeiten (zum Zweck des Kennenlernens von Rohstoffen, Materialien und Werkzeugen) ausführen, einfache Teilaufgaben (unter Aufsicht und Anleitung) selbstständig lösen, leichte Handgriffe durchführen.
• Zu Botengängen dürfen die Schüler nicht verwendet werden. • Das Mitfahren in Firmenautos im unbedingt notwendigen Ausmaß ist gestattet, wenn es sonst nicht möglich ist, die Besonderheiten des Berufes kennen z u lernen. • Der Schüler / Die Schülerin hat keinen Anspruch auf ENTGELT . • Die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und arbeitshygienische Vorschriften sind zu berücksichtigen. • Auf die körperliche Belastbarkeit der Schüler ist Rücksicht zu nehmen. • Die Schüler sind als Schüler nach dem ASVG unfallversichert. Sie müssen vom Betriebsleiter bei der Sozialversicherung nicht angemeldet werden. • „Bei Berufspraktischen Tagen, wo Schüler einzeln oder gruppenweise in einem Betrieb ohne ständige Aufsicht durch Lehrer anwesend sind, muss die ständige Beaufsichtigung Im Sinne des § 44 des Schulunterrichtsgesetzes durch eine geeignete Person des jeweiligen Betriebes gewährleistet sind. Die Geschäftsleitung hat eine verlässliche Person auswählen und der Schule namentlich bekannt zu geben. Solche Personen werden funktionell als Bundorgane tätig“ |
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