| Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht und gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten am Schulstandort erweitert. |
|
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=CvfIbQ5bvSI&feature=emb_logo |
| Was ist neu ab 3. Juni? 1. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt 2. Bewegung und Sport können freiwillig angeboten werden 3. Singen in der Gruppe ist wieder gestattet 4. Veranstaltungen zum Schulschluss sind möglich |
| Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten: a. Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden. b. Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen. c. Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen. d. Reinigung. Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung. |