Erinnerung: Fernbleiben vom Unterricht

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Es kommt immer wieder vor, dass vergessen wird, das Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht zu entschuldigen. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen.

Nach dem § 25 Schulzeitgesetz müssen Erziehungsberechtigte bereits mit einer Anzeige rechnen, wenn ihre schulpflichtigen Kinder an mehr als drei aufeinander folgenden oder nicht aufeinander folgenden Schultagen im Laufe ihrer Pflichtschulzeit ungerechtfertigt fehlen.

Ein Fehlen wird dann als ungerechtfertigt gewertet, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten (am Tag des Fehlens) keinen Kontakt mit der Schule aufnehmen.

Entschuldigungen können kurz vor 7:30 bis ca. 7:45 unter der Tel.-Nr. 01/7077353-12 auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Bitte den Namen des Kindes, die Klasse und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens angeben. Alternativ benachrichtigen Sie bitte den Klassenvorstand oder die Klassenvorständin Ihres Kindes.

In den meisten Klassen können Sie die Entschuldigungen auch über Schoolfox melden.

Auf unserer Homepage finden Sie unter Organisation / Formulare / Fernbleiben vom Unterricht jene Anträge, die Sie benötigen, wenn Sie Ihr Kind einmal aus besonderen Anlässen (z. B. religiöse Feiertage, familiäre Ereignisse) im Vorhinein entschuldigen wollen.

Im Sinne einer gedeihlichen Zusammenarbeit und zum Wohle Ihres Kindes bitten wir um Befolgung der Hinweise.

Download: HINWEISE: Fernbleiben vom Unterricht

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