Ziel der Zuwendungen gem. § 38a Abs. 5 FLAG ist es, Familien mit Kindern rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen zu gewähren.
| .) Richtlinien für die Corona(Covid-19)-Hilfe 2020 aus dem Familienhärteausgleich |
Ansuchen um Zuwendung sind beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und
Jugend mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular unter Anschluss einer
Kopie der Bankkarte als Nachweis der Bankverbindung einzubringen.
