Information: Corona-Hilfe vom Staat

Ziel der Zuwendungen gem. § 38a Abs. 5 FLAG ist es, Familien mit Kindern rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen zu gewähren.

.) Richtlinien für die Corona(Covid-19)-Hilfe 2020 aus dem Familienhärteausgleich

.) Ansuchen an den Corona-Familienhärteausgleich 2020

Quelle: https://www.bmafj.gv.at/

Ansuchen um Zuwendung sind beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und
Jugend mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular unter Anschluss einer
Kopie der Bankkarte als Nachweis der Bankverbindung einzubringen.

 

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